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  • · Fachbeitrag · Editorial AK 10/22

    „beA-Kartentausch und GePo-Karten: Der Umgang durch die BRAK, die regionalen RAK und die BNotK hat für erheblichen Ärger gesorgt.“

    | Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wieder einmal ist das Thema eines Editorials das beA. Und dies nicht etwa, weil das Postfach im Alltag nicht funktionieren würde. Sondern, weil der Umgang mit den Anträgen und dem Austausch der beA-Karten durch die BRAK, die regionalen RAK und die BNotK erheblichen Ärger verursacht hat. |

     

    So war seit dem letzten Jahr klar, dass die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) zum 1.8.22 kommt. Bekannt war auch, dass die (zugelassene) BAG ein eigenes beA-Postfach erhält und dafür eine eigene beA-Karte braucht. Trotzdem funktionierte die Abwicklung in der Praxis alles andere als reibungslos, was ich am eigenen Leib erfahren musste:

     

    Erst am 10.8.22 teilte uns die RAK die für den beA-Karten-Antrag erforderliche Safe-ID mit. Das Schreiben enthielt eine Drohung mit berufsrechtlichen Maßnahmen, die greifen, wenn man sich nicht unverzüglich registriert. Zur Bestellung wurden wir auf die Seite der BNotK verwiesen ‒ doch dort gab es keine direkte Bestellmöglichkeit für eine BAG! Erst in den Tiefen der Hilfefunktionen konnten wir eine Seite mit der entsprechenden Bestellmöglichkeit finden (ich finde nicht, dass es von der RAK zu viel verlangt ist, in ihr Schreiben einen direkten Link zur Bestellmöglichkeit aufzunehmen). Trotz der richtigen Bestellseite konnten wir die BAG-Karte aber immer noch nicht bestellen, weil die bestellberechtigten Gesellschafter nicht korrekt hinterlegt waren. Die RAK besserte nach und nach einigen Tagen konnten wir die Karte bestellen.

     

    Es bleibt ein ungutes Gefühl, weil seit dem 1.9.22 die Gesellschaftspostfächer im bundeseinheitlichen Anwaltsverzeichnis sichtbar sind und damit adressiert werden können. Hoffentlich kommt nun die PIN für die BAG-Karte schnell, damit wir unser Postfach aktivieren und einsehen können!

     

    Sehr viel Unruhe gab es auch beim Austausch des ersten Schwungs der beA-Karten, die am 8.9.22 ihre Gültigkeit verloren haben. Das gesamte Prozedere war alles andere als einfach und die BRAK nahm deshalb immerhin am 6.9.22 kurz vor dem ersten „Stichtag“ noch einmal zu allen Fragen in einem Sondernewsletter Stellung. Unerfreulicherweise war übrigens nicht nur das Ablaufdatum, sondern auch die Ablaufuhrzeit entscheidend, sodass die betroffenen Karten nicht wie eine Frist um 00:00 Uhr, sondern irgendwann im Laufe des 8.9.22 zu einer bestimmten Uhrzeit abgelaufen sind. Mancher Kollege verpasste deshalb die rechtzeitige Umstellung.

     

    Eine gute Kommunikation mit den RAK-Mitgliedern wäre nötig gewesen, um die beA-Umstellungen vernünftig zu bewerkstelligen. Dass in diesem Zusammenhang die BNotK-Hotline und der beA-Support fast in die Knie gegangen sind, wundert niemanden. So praktisch und unverzichtbar das beA tatsächlich ist und den anwaltlichen Alltag erleichtert, so schlecht waren das Handling und die Kommunikation in den vergangenen Wochen. Hoffen wir auf Besserung.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 2 | ID 48567155