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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Neue beA-Karten und Kartentausch: bestellen, hinzufügen und freischalten

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Im Laufe des Jahres 2022 erhalten alle Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter neue beA-Karten. Vorhandene Karten werden je nach ihrem Ablaufdatum von der BNotK automatisch getauscht. Wer zusätzliche beA-Karten benötigt, kann diese auf dem neuen Portal der BNotK bestellen. |

    1. Nur zusätzliche Karten müssen separat bestellt werden

    Bereits vorhandene beA-Karten werden automatisch ausgetauscht ‒ Sie müssen für den Austausch keine neuen Karten bestellen. Nur zusätzliche beA-Karten müssen ‒ unabhängig von den Austauschkarten ‒ am besten bereits jetzt auf der neuen Seite der BNotK (iww.de/s6504) bestellt werden.

     

    PRAXISTIPP | Prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihre bei der Erstbestellung angegebene E-Mail-Adresse und die Adressangaben im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsregister rechtsanwaltsregister.org noch zutreffen. Änderungen der E-Mail-Adresse können Sie mit dem Betreff „E-Mail-Aktualisierung“ an bea@bnotk.de und Änderungen der Postanschrift an Ihre regionale RAK senden.

     

    Beachten Sie | Mit der neuen Technologie ändert sich auch die Optik der beA-Karten. Diese enthalten sowohl das Logo der BNotK als auch das beA-Logo. Die Signaturkarten werden durch ein „qe“ unten rechts gekennzeichnet. Mitarbeiterkarten enthalten zusätzlich ein rotes M in der rechten unteren Ecke. Auf der Rückseite befindet sich neu ein QR-Code, der auf die Hilfe-Seite mit FAQ führt: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/faq.

    2. beA-Softwarezertifikat als mögliches Backup einsetzen

    Wer noch kein beA-Softwarezertifikat hat, kann dies derzeit noch auf der alten Website der BNotK (iww.de/s6505) bestellen. Das hat den Vorteil, dass Sie unabhängig von (neuen) beA-Karten zumindest in der Lage sind, Ihr beA-Postfach einfach (= ohne Kartenlesegerät und mit nur einer PIN-Eingabe) zu öffnen. Allerdings haben beA-Softwarezertifikate weniger Rechte: Hiermit können Sie die neuen beA-Karten nicht freischalten.

    3. Sie müssen die neue beA-Karte erst aktivieren

    Sie müssen Ihre neue beA-Karte unbedingt vor dem Ablauf der Gültigkeit der alten beA-Karte aktivieren! Dazu benötigen Sie sowohl die alte beA-Karte nebst PIN als auch die neue beA-Karte nebst PIN. Es reicht nicht aus, sich nur mit dem Softwarezertifikat anzumelden! Bei mehreren Postfächern sollten Sie vorab prüfen, welche Karte für welches Postfach gilt.

     

    Für die Aktivierung selbst gilt: Melden Sie sich zunächst mit Ihrer alten beA-Karte wie gewohnt an Ihrem beA an. Gehen Sie über den Reiter „Einstellungen“ in die „Profilverwaltung“ und dort in den Bereich „Sicherheits-Token“. Wählen Sie rechts das Rädchen-Symbol = den Button „Neuen Sicherheits-Token anlegen“ aus. Vergeben Sie einen Namen für die neue beA-Karte, z. B. „2022 Bezeichnung Name“ und bestätigen Sie mit „OK“. Nun erscheint der Hinweis, dass ein neuer Sicherheits-Token im beA-System hinzugefügt werden soll. Dabei wird die alte Karte grau dargestellt, sodass Sie diese nicht auswählen können. Nehmen Sie jetzt Ihre alte Karte aus dem Lesegerät und stecken Sie die neue beA-Karte hinein. Klicken Sie die neue Karte an und bestätigen Sie mit „OK“.

     

    MERKE | Profilverwaltung → Sicherheits-Token → rechts am Rand das Rädchen-Symbol = Neuen Sicherheits-Token anlegen

     

    4. Dann müssen Sie die neue beA-Karte freischalten

    Bevor Sie die neue beA-Karte benutzen können, müssen Sie diese freischalten. Als Postfachinhaber können Sie dies immer erledigen. Als Mitarbeiter oder für das Postfach eines Dritten benötigen Sie das Recht 19 (Berechtigungen verwalten).

     

    Tauschen Sie dazu wieder die Karten und stecken Sie zunächst Ihre alte beA-Karte in das Lesegerät. Wechseln Sie jetzt in die „Postfachverwaltung“ und dort in den Bereich „Sicherheits-Token freischalten“. Dort wird Ihnen die neue 2022-Karte angezeigt. Markieren Sie diese und klicken rechts auf den Button „Zertifikate freischalten“.

     

    MERKE | Postfachverwaltung → Sicherheits-Token freischalten → rechts am Rand das Rädchen-Symbol = Zertifikate freischalten

     

    Beachten Sie | Sollten weitere Karten angezeigt werden, können Sie diese gleichzeitig freischalten: Klicken Sie links neben den grauen Bereich „Name des Sicherheits-Tokens“ ‒ damit markieren Sie alle freizuschaltenden Karten und Sie können mit der vom System angezeigten Anzahl der PIN-Eingaben freischalten. Ggf. können Sie den Sicherheits-Token auch über die rechte Schaltfläche „Löschen“ entfernen.

    5. Sie können die PIN der neuen Karte ändern

    Die neuen beA-Karten werden mit einer Transport-PIN ausgeliefert. Knicken Sie dazu den PIN-Brief auf der Rückseite und ziehen Sie das schraffierte Feld ab. Achtung: Das ist kein Rubbelfeld! Notieren Sie diese PIN und die PUK in einem virtuellen „Notfallkoffer“.

     

    Ihre PIN können Sie nicht im beA selbst, sondern über das SAK lite-Tool (= SecureFramework) im „Kartenmanagement“ unter „Optionen“ ändern (https://sso.bnotk.de/saklite/download/).

    6. Mit dem Tool „SAK lite“ managen Sie Ihre Karten

    Die BNotK hat für die (alten und neuen) beA-Karten das neue Kartenmanagement-Tool „BNotK SAK lite“ zur Verfügung gestellt (https://sso.bnotk.de/saklite/download/). Das Tool prüft, ob eine Internetverbindung besteht und ob eine Aktualisierung der Software erforderlich ist. Sofern Letzteres der Fall ist, führt das System das Update automatisch durch. Halten Sie ggf. mehrere Kartenlesegeräte für den Fall bereit, dass das System ein Gerät nicht erkennt.

     

    FAZIT | Hoffentlich erfolgt auch Ihr Kartentausch problemlos! Sie können mit Ihrer alten und Ihrer neuen beA-Karte übrigens so lange auf Ihr beA zugreifen, bis die Gültigkeit Ihrer alten beA-Karte ausläuft oder das Jahr 2022 endet. Als Backup ist zu empfehlen, den Zugang mit beiden beA-Karten zunächst beizubehalten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • In AK und auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 115 | ID 48406846