Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.10.2022 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Für Rechtsanwaltsgesellschaften gilt schon seit dem 1.1.22 die aktive Nutzungspflicht

    | Die für Rechtsanwälte bestehende aktive Nutzungspflicht des beA gilt schon seit dem 1.1.22 auch für Rechtsanwaltsgesellschaften. Das hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Finanzgerichtsprozess für den dort geltenden § 52d FGO entschieden. |