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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit der neuen Version 3.8

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | beA-Updates „am laufenden Band“: Erst im Juli 2021 wurde eine gravierende Änderung bei der Anzeige des elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) mit dem Update auf die Version 3.7 umgesetzt. Nun gab es ein erneutes beA-Update auf die Version 3.8.2 am 29.9.21 und eine Fehlerbehebung auf die Version 3.8.3 am 1.10.21. Hier ein Überblick über die aktuellen Änderungen. |

    1. Auch beA Client-Security wieder aktualisieren

    Wie gehabt, müssen Sie wie bei jedem beA-Update auch die beA Client-Security aktualisieren. Denn ohne eine aktuelle beA Client-Security ist das beA nicht lauffähig. Allerdings wird bei den benötigten Versionen keine Anmeldung als Administrator vorausgesetzt. Die aktuelle Version der beA Client-Security lautet jetzt: 3.9.0.4 (Stand: Oktober 2021).

    2. Beim eEB werden zusätzliche Hinweise angezeigt

    Bislang wurden bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt nur die SAFE-ID-Nummern der beteiligten Anwälte angegeben. Jetzt werden auch die Klarnamen ausgewiesen. Je nachdem, ob das eEB vor der Abgabe oder nach der Abgabe bzw. Ablehnung angezeigt wird, werden weitere Hinweise dargestellt: