· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Besonderheiten der Beihilfe kennen und Probleme eingrenzen
| Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Sie ist ein Bonus des Staates für seine Bediensteten ‒ und keine Vollkaskoversicherung. Jedoch führen die „Vollkaskomentalität“ einiger Patienten sowie rigides Erstattungsverhalten von Beihilfestellen immer wieder zu Problemen. PI erläutert die Hintergründe und zeigt auf, wie man im Vorfeld der Behandlung von Beihilfeberechtigten Ärger eingrenzen kann. |
Beihilfe ‒ eine ergänzende Hilfeleistung für Beamte
Beamte können jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten, wobei der Dienstherr gemäß dem Konzept der Beihilfe gegenüber den Beamten und dessen Familie eine soziale Verantwortung trägt: Konkret muss er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch der Geburt beteiligen. Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Beihilfe erhalten beispielsweise Landes-, Bundes-, Finanz- und Kommunalbeamte, Hinterbliebene und Kinder der genannten Beamtengruppen und Richter.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass die Regelungen in den Bundesländern abweichen, sodass keine allgemeingültigen Aussagen zulässig sind. Die Höhe der individuellen Beihilfe regelt sich nach den jeweiligen Rechtsverordnungen und Dienstvorschriften.
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