03.05.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten.
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02.05.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die bei der Rezeptbedruckung in den unterschiedlichsten Situationen im Apothekenalltag zum Einsatz kommen. Einige davon kommen so oft vor, dass die ...
29.04.2022 · Nachricht · Apothekenentwicklung
Während der Pandemie haben Apotheken viele Sonderleistungen und Mehrarbeit erbracht, die sich auch auf die Betriebsergebnisse günstig ausgewirkt haben. 2022 fallen aber die positiven Einmaleffekte weg und die Kosten ...
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28.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Bisher durften weder öffentliche Apotheken noch Krankenhausapotheken die Corona-Medikamente Lagevrio® und Paxlovid® vorrätig halten. Aufgrund einer Änderung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dürfen öffentliche Apotheken nunmehr seit dem 05.04.2022 maximal zwei und krankenhausversorgende Apotheken bis zu fünf Therapieeinheiten bevorraten. Diese Regelung gilt erst einmal befristet bis ...
26.04.2022 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in ...
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21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Online-Kritik
Wenn zufriedene Kunden Ihre Apotheke über Online-Bewertungsportale empfehlen, kann dies wie ein regelrechter Katalysator auf die Kundenzahlen wirken. Umgekehrt schaden schlechte Bewertungstexte, niedrige ...
21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) eines selbstständigen Apothekers hat diesem Aufwendungen für rezeptpflichtige Fertigarzneimittel nur in Höhe des tatsächlichen Apothekeneinkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu erstatten. Der fiktive Apothekenabgabepreis auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) spielt bei der Erstattung keine Rolle (Oberlandesgericht [OLG] Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2021, Az. 1 U 218/19, Abruf-Nr. 224829 ).