Das Notfalldepot Düsseldorf der Apothekerkammer Nordrhein hat eine neue Telefonnummer erhalten und ist nun unter 0211/810-7722 erreichbar. Beim Notfalldepot in Bonn hat sich die Bezeichnung des Straßennamens geändert. Die Adresse lautet: Universitätsklinikum Bonn (UKB), Notfallzentrum Bonn, Venusberg-Campus 1 (Gebäude 24), 53127 Bonn.
Das E-Rezept kann fristgemäß ab dem 01.09.2022 bundesweit in allen Apotheken eingeführt werden, nachdem die Qualitätskriterien in der laufenden Testphase erfüllt wurden und die Krankenkassen zugesichert haben, bis ...
Zur geplanten Einführung des E-Rezepts ab 01.09.2022 sind die Apotheken bundesweit mit der notwendigen Software ausgestattet, nachdem sie bereits im vorigen Jahr die technische Anbindung an die Telematik-Infrastruktur ...
Die Ausgabe von Wert-Bons bei der ausschließlichen Einlösung eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur späteren Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht preisgebundener Waren verstößt gegen die Arzneimittelpreisbindung nach § 78 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetz (Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 14 LA 1/22).
Die Apothekerkammer des Saarlandes weist ihre Mitglieder in einer Mail-Info darauf hin, dass aktuell ein gehäuftes Aufkommen an Abmahnungen zu verzeichnen ist, die per E-Mail an Apotheken versandt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält eine Werbung mit einem Testsieg auch dann für zulässig, wenn die unternehmensseitige Teilnahme an der entsprechenden Verbraucherbefragung durch Zahlungen an das die Befragung durchführende Unternehmen jedenfalls positiv beeinflusst werden könnte (BGH, Urteil vom 12.05.2022, I ZR 203/20).