13.12.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) dürfen auch noch nach dem 31.12.2023 die Nettostückpreise für Artikel aus der Produktgruppe (PG) 29 „Stomaartikel“ mit einem zusätzlichen Aufschlag von maximal 5 Prozent versehen werden. Das bedeutet, dass Produkte aus der PG 29, deren Kalkulation auf dem Apothekeneinkaufspreis beruht, weiterhin mit minus 15 statt mit minus 20 Prozent „Aufschlag“ abgerechnet werden dürfen.
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11.12.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Das kommende Jahr wirft bereits seine Schatten voraus. 1.000 Schließungen werden von manchen prophezeit, nach möglicherweise 600 in diesem Jahr. Gleichzeitig stehen die Zeichen nach wie vor auf (Umsatz-)Wachstum.
07.12.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Solange die AOK NordWest und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. noch über die vertraglichen Regelungen zur Abgabe der Produktgruppe 05 „Bandagen“ verhandeln, gelten die bisherigen Vereinbarungen trotz ...
06.12.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben die 29. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) getroffen. Diese trat am 01.12.2023 in Kraft.
04.12.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Retaxationen bei Verordnungen von Verbandstoffen begründen die gesetzlichen Krankenkassen i. d. R. damit, dass eine kostengünstigere Versorgung möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund sind Apotheken oft ...
30.11.2023 · Fachbeitrag ·
Digitale Kommunikation
KIM (kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“) ist ein einheitlicher Standard zur Übermittlung von Informationen und medizinischen Dokumenten auf der Basis eines verschlüsselten und signierten Maildienstes für ...
28.11.2023 · Nachricht · Kostenträger
Nachdem bereits die BIG direkt gesund, die bkk melitta hmr, die BKK VerbundPlus, die IKK Südwest, die KKH, die Mobil Krankenkasse und die TK dem Ergänzungsvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen der BARMER und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) beigetreten waren, sind nun noch die BKK EWE, die BKK ProVita, die BKK VBU, die Mercedes-Benz BKK, die R+V BKK, die Siemens-BKK (SBK), die VIACTIV Krankenkasse und ...
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