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  • · Fachbeitrag · Medizinprodukte-Abgabeverordnung

    Abgabe von Influenza-Selbsttests in Apotheken gestattet

    | Gemäß Anlage 3 zu § 3 Abs. 4 Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) durften bisher nur In-vitro-Diagnostika, die für den Nachweis einer HIV-Infektion oder für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt waren, von Apotheken an Laien zur Eigenanwendung abgegeben werden. Zum 27.05.2023 wurde diese Bestimmung durch die Dritte Verordnung zur Änderung der MPAV auf Influenza-Selbsttests ausgeweitet. |

    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49582801