07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Seit dem 1. November 2007 ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz: MiFID) mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft. Die MiFID stellt spezielle Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleister in Bezug auf das Wertpapiergeschäft mit ihren Kunden. Im Vordergrund steht die Förderung des Anlegerschutzes und des Wettbewerbs zwischen den europäischen Handelsplätzen. Für Anleger sind die folgenden zwei Aspekte relevant:
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Elterngeld
Dass Eltern für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kein Elterngeld bekommen, ist nach Ansicht mehrerer Sozialgerichte nicht zu beanstanden. Beim Bundessozialgericht sind inzwischen mehrere Verfahren ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Im Gegensatz zu einer Rentenversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, deren Versicherungssumme mit dem Tod des Versicherungsnehmers, spätestens jedoch zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig und in einem Betrag ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Steueränderungen 2008
Anfang 2007 war es der gekürzte Sparerfreibetrag und 2009 kommt die Abgeltungsteuer - im Zwischenjahr 2008 gibt es keine so gravierenden Änderungen, aber eine Vielzahl von Neuerungen mit Einfluss auf die Geldanlage. Hier die 17 wichtigsten für die Praxis.
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es verneint, dass man den Lohnanspruch eines Angestellten mindern kann, wenn die erbrachte Arbeitsleistung nicht den Anforderungen an die Qualität der Arbeit genügt (Beschluss vom 18.
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 26. April 2007 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz die Befristung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, weil in dem Arbeitsvertrag ein unzutreffender Grund für die Befristung ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Ruhen der Approbation kann unter anderem dann angeordnet werden, wenn der Apotheker zur Ausübung des Berufs nicht mehr geeignet ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Bundesapothekerordnung [BApO]). In diesem Zusammenhang ist jedoch erforderlich, dass die gesundheitliche Nichteignung zweifelsfrei feststeht. Trotz dieser im Grundsatz begrüßenswerten Auslegung unterlag der antragstellende Apotheker im vorliegenden Fall im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, weil die vorzunehmende Interessenabwägung zu seinen Lasten ...