03.06.2009 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Eine Ehefrau, die zusammen mit ihrem Ehemann veranlagt wird, muss es hinnehmen, dass ihr Name in den Steuerbescheiden an zweiter Stelle hinter dem Namen ihres Mannes steht. Diese etwas kuriose Entscheidung musste jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg fällen (rechtskräftiges Urteil vom 14.1.2009, Az: 3 K 1147/07 B, Abruf-Nr: 090944). Die Ehefrau sah ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung insbesondere deshalb verletzt, weil sie den wesentlichen Teil des Familieneinkommens erwirtschaftet hatte.
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Bei der Übertragung von Kapitalvermögen gibt es in bestimmten Alt-Fällen ein Wahlrecht zwischen alter (bis 2008) und neuer (seit 2009) Erbschaftsteuer. Dieses lässt sich geschickt nutzen.
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Mit der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2009 haben sich die Risiken insbesondere für mitversicherte Ehepartner verschärft.
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt kontinuierlich an. Ende 2008 verzeichnete die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte. Seit Anfang 2009 gibt es gesetzliche Änderungen zu Arbeitgeber-Meldungen und -Versicherungen.
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die geringfügige Beschäftigung kommt mit ihrer günstigen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen entgegen. In der Praxis ergeben sich hierbei immer ...
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Auf die Ausgaben für Auslandskongresse richten die Betriebsprüfer nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit. Die Ausgaben eines Apothekers für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung oder eines Fachkongresses ...
22.04.2009 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Heutzutage kommen Apotheker/innen kaum noch um eine eigene Apothekenhomepage herum. Hier werden Service, Beratung, Kompetenz und Kommunikation der Präsenzapotheke beworben. Neben der Erfüllung von Pflichtangaben wie zum Beispiel einem korrekten Impressum und kundenfreundlicher Gestaltung gibt es Einiges, was Sie für eine sinnvolle Nutzung dieses Marketinginstruments noch wissen sollten.