30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Mit Urteil vom 20. Juli 2007 hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden, dass eine Krankenkasse bei einer Direktlieferung von Arzneimitteln an Ärzte und Krankenhäuser keinen Herstellerrabatt abziehen darf (Az: S 4 KR 214/04, Abruf-Nr:
081206
). Diese Möglichkeit stelle eine Ausnahme dar und greife bei Direktlieferungen nicht. Zudem sei die Krankenkasse nicht berechtigt, eine von dem Arzneimittelhersteller vorgenommene Preiserhöhung zu ignorieren.
30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die schwere Grippewelle des zurückliegenden Winters hat es wieder deutlich gemacht: Müssen Arbeitnehmer erkrankte Kinder oder Angehörige pflegen oder betreuen und können deshalb nicht arbeiten, wirft das im Hinblick ...
30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
Nach § 135a Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Apotheker als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Leistungen verpflichtet. Den Apothekern ist jedoch - ...
30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Ärztehaus-Apotheken gelten heute wieder als Traumstandorte für viele Kolleginnen und Kollegen. Von einer Arztpraxis im Haus kann der Apotheker erfahrungsgemäß 65 bis 85 Prozent der Verordnungen abschöpfen. Doch für die Apotheke in einem Ärztehaus muss der „Ärzte-Mix“ stimmen. Und das ist nicht die einzige Falle, die hier lauert. Hinter gutbestückten Ärztehäusern sind viele Anbieter her. Nicht selten wird mit der Apotheke nur ein solventer Zahler gesucht, der allerlei Taschen füllen und letztlich ...
30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Einkommensteuergesetz) geht verloren, wenn in der Haushaltsgemeinschaft ein volljähriges Kind lebt, für das kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag (mehr) ...
30.04.2008 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Gegen das Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az: X R 10/08).
26.03.2008 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, spätestens bis zum 15. April den Zeitraum der Beschäftigung eines Arbeitnehmers im abgelaufenen Kalenderjahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts - mit der sogenannten Jahresmeldung - der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu melden. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten geht die Mitteilung an die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ausnahmen bestehen für zum 31. Dezember bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer, ...