Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2009 | Steuererklärung

    Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen

    Eine Ehefrau, die zusammen mit ihrem Ehemann veranlagt wird, muss es hinnehmen, dass ihr Name in den Steuerbescheiden an zweiter Stelle hinter dem Namen ihres Mannes steht. Diese etwas kuriose Entscheidung musste jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg fällen (rechtskräftiges Urteil vom 14.1.2009, Az: 3 K 1147/07 B, Abruf-Nr: 090944). Die Ehefrau sah ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung insbesondere deshalb verletzt, weil sie den wesentlichen Teil des Familieneinkommens erwirtschaftet hatte.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127440