31.05.2010 · Fachbeitrag ·
Versicherung
Wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - zum Beispiel ein betrieblicher Pkw - zerstört oder gestohlen, ist der erstattete Betrag aus der Kaskoversicherung in voller Höhe als Betriebseinnahme zu versteuern (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 13.5.2009, Az: VIII R 57/07). Denn die Einnahme ist betrieblich veranlasst - selbst wenn zum Beispiel ein Betriebs-Pkw aus der privaten Garage zu Hause geklaut wurde. Der betriebliche Nutzungszusammenhang ist dadurch nicht unterbrochen.
31.05.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - zum Beispiel ein betrieblicher Pkw - zerstört oder gestohlen, ist der erstattete Betrag aus der Kaskoversicherung in voller Höhe als Betriebseinnahme zu versteuern ...
31.05.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Ende März ist gegen den elektronischen Entgeltnachweis (das sogenannte ELENA-Verfahren) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Organisiert wurde die Massenbeschwerde von ...
31.05.2010 · Fachbeitrag ·
Versicherung
Eine Lebensversicherung, die als Sicherheit für ein betriebliches Darlehen eingesetzt wird, wird nach dem Bundesfinanzhof (BFH) nicht steuerschädlich verwendet, wenn das Darlehen innerhalb von drei Jahren mit anderen Mitteln getilgt und die Versicherung nicht angetastet wird.
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Der gesamte Anlagemarkt hat durch die Finanzkrise gelitten. Doch welche Auswirkungen haben speziell die Klassiker der Kapitalanlage getroffen? Der „Apotheker Berater“ nimmt insbesondere Rentenpapiere, ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Bereits durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20. Dezember 2008 und einen neuen § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch zu ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Bei Waren- und Tankgutscheinen gibt es immer wieder Streit zu der Frage, ob Sach- oder Barlohnzuwendungen vorliegen. Handelt es sich nämlich um Sachzuwendungen, können Zuwendungen bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei sein. Beim Bundesfinanzhof sind mehrere Revisionen zur Abgrenzung zwischen Sach- und Barlohnzuwendungen anhängig.