Laut Weltgesundheitsorganisation zählt Eisenmangel zu den häufigsten Mangelerscheinungen in Europa. Die Prävalenz liegt bei rund fünf bis zehn Prozent – doch Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter sind davon besonders häufig betroffen. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 20 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe an einem Eisenmangel leiden, zum großen Teil ohne davon Kenntnis zu haben. Was Sie dazu für die Beratung in der Apotheke wissen sollten, lesen Sie in „Selbsttest aktuell“ Nr. 2/2014 ...
Die Arzneilieferverträge sehen regelmäßig vor, dass erkennbar gefälschte Verordnungsblätter von den Apotheken nicht beliefert werden dürfen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg meint, „nicht ...
In den letzten Jahren hat sich in den Apotheken die Testlandschaft über die Klassiker wie Schwangerschafts-, Blutzucker- und Blutfetttests hinaus ganz erheblich bereichert. Doch worauf gilt es bei einem solchen Test zu ...
Zwei Drittel aller Frauen leiden unter leichten bis teilweise sehr massiven Beschwerden, die durch die Hormonumstellung in den Wechseljahren (Klimakterium) verursacht werden. Die Phase der Wechseljahre beginnt um das 45. Lebensjahr herum und kann bis zum 70. Lebensjahr andauern. „Selbstest aktuell“ Nr. 2/2014 bietet praktisches Apothekenwissen für betroffene Kundinnen – unter www.selbsttest-aktuell.de .
Ein Apotheker muss jedenfalls dann, wenn auf einem Rezept kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, diejenigen Impfstoffe ausgeben, über die die gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen ...
Der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steht der Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros oder Factoring-Unternehmen nicht entgegen. Das haben die ...
Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist ein neuer Musterprozess anhängig, in dem es im Kern um die Frage geht, ob Privatpersonen alle Kosten steuerlich absetzen können, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro (bei Ehepaaren) abgezogen werden. Höhere Werbungskosten werden regelmäßig nicht mehr berücksichtigt. Ob diese Beschränkung rechtmäßig ist, wird der BFH entscheiden.