Frage: „Soweit mir bekannt ist, ist das Stellen der Arzneimittel im Heim durch die Apotheke von diversen Landesverbänden und die ApoBetrO doch verboten. Die Informationen hier auf der Seite widersprechen dem jedoch. Was ist denn nun aktuell richtig?“
Die Anforderungen an die Leistungserbringung von Apotheken steigen kontinuierlich. Immer neue Verordnungen, Vorgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen und die vielfältigeren Bedürfnisse der Kunden erfordern ...
Die Bandbreite möglicher neuer Dienstleistungen in der Apotheke ist groß: Eine ausführliche Analyse der Medikation inklusive OTC-Segment etc. gegen Gebühr oder Beratungen zu Ernährung oder Prävention gehören dazu. Doch wirtschaftlich gesehen bieten nur wenige Angebote Perspektiven im sogenannten zweiten Gesundheitsmarkt abseits der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Rechnen Sie deshalb genau, wenn Sie in Ihrer Apotheke neue Leistungen anbieten möchten.
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. der Abgabenordnung sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteile vom 29.4.2014, Az.
Die Häufigkeit von Infektionen mit Helicobacter pylori (H. pylori) schwankt je nach geografischer Lage, Lebensstandard, ethnischer Zugehörigkeit und sozio-ökonomischem Status. In Deutschland liegt die Infektionsrate ...
Eine Retaxation kommt auch in Betracht, wenn die Apotheke bei der Versorgung gesetzlich Versicherter mit vertragsärztlich verordneten Arzneimitteln nicht das in § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V normierte Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet (Landessozialgericht [LSG] Erfurt, Beschluss vom 9.12.2011, Az. L 6 KR 1164/11 NZB). Erfahren Sie die Begründung unter www.retax-kompass.de .