27.08.2014 · Fachbeitrag · Für Kapitalanleger
Der Abgeltungsteuersatz ist auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. der Abgabenordnung sind (Bundesfinanzhof [BFH], Urteile vom 29.4.2014, Az. VIII R 9/13, Abruf-Nr. 142503 ; VIII R 35/13, Abruf-Nr. 142505 ; VIII R 44/13, Abruf-Nr. 142504 ).
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