18.12.2014 · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Schon seit vor knapp 800 Jahren der Staufenkaiser Friedrich II. durch das Edikt von Melfi die Trennung von Arzt- und Apothekerberuf gesetzlich festgelegt hat, gibt es eine klare Aufgabentrennung: Ärzte sollen an der Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln kein Geld verdienen. Dies ist allein Aufgabe des Apothekers, der seinerseits keine Heilkunde betreiben darf. So soll gewährleistet sein, dass keine unnötigen Therapien mit Arzneimitteln durchgeführt werden. Im Zuge der Kostendämpfungsmaßnahmen werden ...
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17.12.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Mit Prognosen ist es immer so eine Sache: Wüsste man, was alles in diesem Jahr passiert, wäre man – frei von Ungewissheiten – mutmaßlich um etliche Sorgen ärmer. Gleichwohl zeichnen sich einige Tendenzen schon ...
16.12.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die AOK Hessen hatte mit angekündigten Retaxierungen gegenüber Apothekern für Schlagzeilen gesorgt. Alle Zytostatika-Verordnungen sollten auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der ...
15.12.2014 · Fachbeitrag ·
Personal
Ein gutes Betriebsklima wirkt sich nicht nur auf das allgemeine Wohlbefinden aus, sondern auch auf die persönliche Arbeitsleistung und damit auf den Unternehmenserfolg. Ein schlechtes Betriebsklima schlägt sich dagegen häufig in hohen Fehlzeiten nieder. Jeder Apotheker sollte daher bestrebt sein, das Betriebsklima in seiner Apotheke so positiv wie möglich zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie dauerhaft ein angenehmes Arbeitsumfeld in Ihrer Apotheke schaffen, damit Ihre ...
15.12.2014 · Nachricht · Packungsgröße
Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 geht es zur Belieferung von Mengenverordnungen um die Frage, was zu tun ist, wenn die verordnete Menge die Menge der größten zulässigen Packungsgröße überschreitet – mit ...
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11.12.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
So neu ist sie nicht – die EU-LMIV. Sie wurde bereits am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen. Nach Ablauf ihrer langen Übergangsfristen gilt sie seit dem 13. Dezember 2014 nunmehr – da es ...
10.12.2014 · Fachbeitrag ·
Bankrecht
Da der Kunde wegen der unklaren Rechtslage jedenfalls vor Ende 2011 nicht hat erkennen können, dass ihm gegen Banken Erstattungsansprüche wegen Bearbeitungsgebühren zustehen, greift die dreijährige Verjährungsfrist erst ab Ende 2011. Sie beträgt aber insgesamt maximal zehn Jahre ab Zahlung der Bearbeitungsgebühr (Bundesgerichtshof [BGH], Urteile vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14, Abruf-Nrn. 143256 und 143306 ).