23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und abgabenfrei. Etwas anderes gilt bei einem Arbeitgeberwechsel. Muss der Arbeitnehmer dem bisherigen Arbeitgeber Kosten zurückzahlen und übernimmt der neue Arbeitgeber diese Kosten, ist die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung lohnsteuerpflichtig.
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
AVV-Gesetzesänderungen
Nach dem neuen § 4 Abs. 12 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (AVV-vdek) ist der Austausch von Original und Import trotz gesetztem aut-idem-Kreuz grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arzt ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
In der Sonderausgabe „Steuererklärung 2014: Die besten 68 Tipps zum Steuern sparen“ auf ah.iww.de unter „Downloads/Sonderdrucke und Beitragsserien“ finden Sie viele Anregungen und Ideen, um die Steuerlast 2014 ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden soll, ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts (AG) Berlin unwirksam (Urteil vom 4.3.2015, Az. 54 Ca 14420/14, Berufung zulässig, Abruf-Nr. 144030 ).
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Bei der sogenannten Günstigerprüfung kommt nicht der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zur Anwendung, sondern der (niedrigere) persönliche Regelsteuersatz. Auch hier ist der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Gesetzliche Krankenkassen versuchen immer wieder, die aus der Belieferung gefälschter oder manipulierter Rezepte resultierenden Arzneimittelkosten den betroffenen Apotheken in Form von Retaxationen aufzubürden.
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Wirkung für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, die bis dahin gültigen Verwaltungsanweisungen „GDPdU“, „GoBS“ sowie den „Fragenkatalog Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ in den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) zusammengefasst und aktualisiert. Was steckt hinter den GoBD und welcher ...