27.01.2015 · Nachricht · Apothekenbetriebsordnung
Seit dem 1. Juni 2014 müssen alle Apotheken die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vollständig erfüllen. In der 2012 geänderten ApBetrO war für die Apotheken eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung bestimmter Anforderungen eingeräumt worden, die es bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung gab. Diese Übergangsfrist ist abgelaufen, sodass Verstöße bei Apothekenrevisionen jetzt gerügt werden können. Der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ erläutert in seiner aktuellen Januar-Ausgabe, wie ...
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26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Bei der Belieferung von Mengenverordnungen darf die Apotheke grundsätzlich keine größere als die größte zulässige Packungsgröße abgeben (Ausnahme: Packung, die durch eine Änderung der Packungsgrößen zur ...
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Steuern
Für Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für 2015 veröffentlicht. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/sl557 heruntergeladen werden.
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Geringfügig Beschäftigte
Seit dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dabei müssen Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten beachten, worauf der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) jüngst hingewiesen hat (DStV, Mitteilung vom 22.12.2014).
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflichten
Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in Ihrer Apotheke die Frage, welche Geschäftsunterlagen Sie aussortieren und vernichten dürfen, um Platz für neue Unterlagen zu schaffen. Die Antwort liefert Ihnen die ...
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2015 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie im Online-Service auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“.
26.01.2015 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen aktualisiert. Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Verlängerung der Frist für kurzfristige Beschäftigungen auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Zudem wurde die Umlage U2 des Arbeitgebers zum Ausgleich von Mutterschaftsleistungen ab dem 1. Januar 2015 auf 0,24 Prozent erhöht (Geringfügigkeits-Richtlinien, Stand 12.11.2014, Abruf-Nr. 143499 ).