19.12.2014 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke nach Ansicht des Sozialgerichts Köln keinen Anspruch auf Vergütung (siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de ).
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18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Arzt nicht verpflichtet werden kann, die Herstellung von Arzneimitteln zur unmittelbaren persönlichen Anwendung am Patienten selbst durchzuführen.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerberatung
Ausgleichszahlungen, die zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs fließen, sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 8.7.2014, Az.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte überprüft und an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Für das Jahr 2015 hat das zur Folge, dass sich nur die Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete leicht erhöhen, die Werte für die Verpflegung dagegen unverändert bleiben. Die Änderung der Werte ergibt sich aus der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, die der Bundesrat am 7. November 2014 verabschiedet hat. Alle „Sachbezugswerte 2015“ finden Sie in einer Tabelle ...
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des ...
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler veröffentlicht, in dem wichtige Fragen zur Lohnsteuer 2015 beantwortet werden. Die Broschüre kann unter www.iww.
18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Freiwillige Sonderzahlungen werden als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn versteuert, sodass oft fast die Hälfte an den Fiskus fließt. Eine steuerfreie Alternative ist die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz [EStG]).