Krankenkassen verlieren ihren Anspruch auf den Kassenabschlag, wenn sie unzulässigerweise retaxieren und diese Retaxation vollziehen, bevor die Abrechnung endgültig geklärt ist. Denn die Krankenkassen tragen die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für den Kassenabschlag. Lesen Sie die Einzelheiten des Urteils des Landessozialgerichts Hamburg in der aktuellen Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2015 (siehe kostenlos unter www.ct-retax-kompass.de ).
Ein Guthaben aus Übererfüllung der Importquote ist nur verrechenbar, nicht auszahlungsfähig (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2015, Az. L 9 KR 499/12, Urteil unter www.dejure.org ).
Die Zahlungsfrist des § 130 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bezieht sich nur auf die unmittelbare Abrechnung der im jeweiligen Vormonat erfolgten Abgaben von Arzneimitteln an Versicherte. Sie ist nicht auf ...
Frage: „Da der Hilfsmittelmarkt sehr unübersichtlich ist, ist es für uns immer sehr schwierig zu entscheiden, ob wir den Katheter und Katheterbeutel zum Beispiel beliefern dürfen oder nicht. Oft müssen wir sehr schnell entscheiden. Bei welcher Kasse lohnt sich das noch? Früher hat auch ein speziell auf Katheter spezialisiertes Unternehmen Kathetersets zum Wechseln kostenlos mit geliefert.“
Zur Vermeidung unsachgemäßer Retaxationen bei der Abrechnung abgegebener Arzneimittel in Apotheken werden die Partner der Rahmenverträge zukünftig durch das neue Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ...