05.04.2016 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Vor dem Hintergrund einer nach wie vor andauernden Finanzkrise und einer alles andere als unkomplizierten Kreditvergabe ist das Orientierungsgespräch mit der Hausbank für Apotheker wichtiger denn je. Durch eine professionelle Vorbereitung dieses Gesprächs können Apotheker die eigenen Verhandlungsspielräume für bevorstehende Neukredite oder Kreditverlängerungen verbessern. Mit der sieben Punkte umfassenden Checkliste von AH haben Sie alles Wesentliche im Blick.
01.04.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Dass das Wirtschaftlichkeitsgebot im System der GKV einen enormen Stellenwert einnimmt, steht außer Frage. Wie aber verhält es sich, wenn dieses mit dem Recht des Patienten auf freie Apothekenwahl als ebenfalls hohes ...
31.03.2016 · Nachricht · Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll im August 2016 in Kraft treten.
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30.03.2016 · Nachricht · Verbraucherschutz
Anbieter wertloser Branchenbuchverzeichnisse finden nun auch im Wege sogenannter „Cold Calls“, also unangekündigter Telefonanrufe, ihre „Opfer“. Das Amtsgericht (AG) Bonn hat diese Vorgehensweise für rechtswidrig erklärt und die Zahlungsverpflichtung eines Betroffenen für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis verneint (Urteil vom 23.6.2015, Az. 109 C 348/14).
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24.03.2016 · Nachricht · Aktuelle Studie
Nur Feuerwehrleute, Sanitäter und Krankenschwestern/-pfleger sind vertrauenswürdiger – dann folgen schon die Apotheker. In der aktuellen Studie des GfK Vereins stehen die Apotheker im Ranking der vertrauenswürdigen ...
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23.03.2016 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung, Teil 1
Wer die aktuelle Situation im Arzneimittelmarkt kennt, kann die Zukunft der eigenen Apotheke besser einschätzen. AH bietet Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über den Arzneimittelverbrauch der gesetzlich ...
23.03.2016 · Fachbeitrag ·
Abschreibung
Soll ein bebautes Grundstück vermietet werden, bemisst sich die Höhe der Abschreibungen nach dem auf das Gebäude entfallenden Anteil am Gesamtkaufpreis. Der Aufteilungsmaßstab richtet sich dabei grundsätzlich nach der Aufteilung der Vertragsparteien im Kaufvertrag. Etwas anderes gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH), wenn die Aufteilung nur zum Schein getroffen wurde oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt, um die steuermindernde Abschreibung für das Gebäude in die Höhe zu treiben ...