In der Vergangenheit wurde immer wieder moniert, dass es beim Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung von GKV-Patienten zu Versorgungsengpässen kommen kann. Um dies zu verhindern, sehen sowohl das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) als auch die aktuell geänderten Arzneimittel-Richtlinien (AM-RL) entsprechende Regelungen für die Übergangszeit vor.
Nicht nur akute Entzündungen, sondern insbesondere diejenigen Augenerkrankungen, die oft über Jahre hinweg unerkannt bleiben, können zu irreparablen Schäden führen. Bestimmte Lebensumstände oder verschiedene ...
Grundlage für ein gutes Controlling ist eine qualitativ hochwertige branchenspezifische Aufbereitung des Zahlenmaterials in der BWA. Nur so kann die betriebswirtschaftliche Situation richtig eingeschätzt, können ...
Im Jahr 2015 haben die öffentlichen Apotheken 7,2 Mio. sogenannte allgemeine Rezepturen wie z. B. Kapseln oder Salben für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Das ergab eine Auswertung von Verordnungen durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI).
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten ...
Eine ordnungsgemäße Buchführung setzt auch eine ordnungsgemäße Kassenführung voraus. Derzeit ist es unter bestimmten Voraussetzungen noch unproblematisch, EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne ...
Stürzt ein Arbeitnehmer während der Pause einer Fortbildungsveranstaltung bei einem Spaziergang, um frische Luft zu schnappen, und zieht sich dabei eine Handgelenksfraktur zu, so ist das kein Fall für die Unfallversicherung (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2015, Az. L 17 U 325/13, Abruf-Nr. 146091 ).