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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Zum Werbungskostenabzugsverbot bei der Abgeltungsteuer

    | Das mit Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 geltende Werbungskostenabzugsverbot ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungskonform. Dies gilt selbst dann, wenn die Werbungskosten ab 2009 anfallen, aber Kapitalerträge bis Ende 2008 betreffen (BFH, Urteil vom 9.6.2015, Az. VIII R 12/14, Abruf-Nr. 183672 ). Es bleibt also dabei, dass in der Regel nur ein Sparer-Pauschbetrag abziehbar ist: 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. |