Eine einmal erteilte Approbation bedeutet keinesfalls, dass der Apotheker diese auf Dauer behalten darf. Stellt sich heraus, dass die in der Bundesapothekerordnung festgelegten Voraussetzungen bei Erteilung der Approbation doch nicht vorlagen, wird sie zurückgenommen. In diesem Fall gilt die Approbation als nie erteilt. Legt der Apotheker ein Verhalten an den Tag, dass dem apothekerlichen Berufsstand nicht gerecht wird, wird die Approbation (für die Zukunft) widerrufen. Für einen Apotheker ist der Entzug der ...
Jeder niedergelassene Apotheker steht früher oder später aus unterschiedlichen Gründen vor der Frage des Apothekenverkaufs. AH gibt Ihnen anhand von Beispielen einen Überblick über die einkommensteuerlichen ...
Das Ergänzungssortiment ist für Apotheken unverzichtbar. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen APOkix-Umfrage unter 220 Apothekenleiterinnen und -leitern. Mehr als sieben von zehn Befragten können laut eigenen ...
Eine Absprache zwischen Apotheker und Arzt, die eine Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand hat, ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Apothekengesetz (ApoG) verboten und zwar auch, wenn der Patient mittels Apothekenwahlerklärung der Kooperation zugestimmt hat.
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Bei einer Sondenernährung sollte das Heim mit der heimversorgenden Apotheke klären, welche Darreichungsformen über die Sonde gegeben werden können und wie damit umzugehen ist. Denn die Hauptursache für das ...
Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere acht Wirkstoffe – drei Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, vier Antiepileptika sowie Phenprocoumon – in die Anlage VII Teil B (Substitutionsausschlussliste, SAL) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in den genannten Darreichungsformen dürfen von Apotheken künftig nicht mehr gegen entsprechende wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden.