Immer noch ist die wirtschaftliche Existenz einer klassischen Apotheke von den Ärzten in ihrem Umfeld abhängig. Denn nach wie vor werden die höchsten Anteile an Arzneimittelabsatz und -umsatz durch ärztliche Verordnungen generiert, mit seit Jahren steigender Tendenz. Obwohl die Therapiehoheit der Mediziner außer Frage steht, werden die Ärzte nicht zuletzt aus diesem Grund scherzhaft als „Außendienstmitarbeiter der Apotheken“ bezeichnet. Grund genug für jede Apotheke, die Zusammensetzung „ihrer Ärzte ...
Verordnet der Arzt ein Substitutionsarzneimittel für einen in der Substitutionstherapie stehenden Patienten zur eigenverantwortlichen Einnahme (Take-Home), müssen in der Apotheke bestimmte Vorgaben beachtet werden.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur abgegeben werden, wenn der Apotheke eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Da § 2 Abs. 1 Nr. 10 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dafür die ...
Viele Apotheker vertrauen die Absicherung ihrer Apotheke der örtlichen Niederlassung einer bekannten Versicherung an. Der Apotheker ist ein gern gesehener Kunde und oft werden die typischen kleineren Schäden unbürokratisch reguliert. Diese gefühlte Sicherheit erweist sich im Falle eines Großschadens als trügerisch. So sind viele namhafte Versicherer überhaupt nicht auf das Apothekengeschäft ausgerichtet oder spezialisiert. AH klärt über die Versicherungslücken auf, die sich im kleingedruckten ...
Zum Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 29.06.2016 (Az: 3 U 216/15, Urteil unter www.dejure.org ) Folgendes entschieden.
Zur Behandlung von COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist die Anwendung eines Bronchodilatators angezeigt. Die beiden Präparate Spiriva® und Braltus® sind für diese Indikation zugelassen.
Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Es kommt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung steuerlich abziehen konnte (Bundesfinanzhof, Urteile vom 06.07.2016, Az. X R 6/14, Abruf-Nr. 189231 ; 06.07.2016, Az. X R 22/14, Abruf-Nr. 189214 ; 03.08.2016, Az. X R 35/15, Abruf-Nr. 189213 ).