Hausbesuche in der Kompressionstherapie sind nun auch bei der Knappschaft, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, ehemalige Landwirtschaftliche Krankenkasse [LKK]), der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest abrechenbar (alle Preise haben den Stand von Oktober 2016).
Immer noch ist die wirtschaftliche Existenz einer klassischen Apotheke von den Ärzten in ihrem Umfeld abhängig. Denn nach wie vor werden die höchsten Anteile an Arzneimittelabsatz und -umsatz durch ärztliche ...
Verordnet der Arzt ein Substitutionsarzneimittel für einen in der Substitutionstherapie stehenden Patienten zur eigenverantwortlichen Einnahme (Take-Home), müssen in der Apotheke bestimmte Vorgaben beachtet werden.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur abgegeben werden, wenn der Apotheke eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Da § 2 Abs. 1 Nr. 10 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dafür die eigenhändige Unterschrift des Arztes fordert, muss die ärztliche Verschreibung im Original vorgelegt werden. Eine gefaxte Verschreibung oder eingescannte Verschreibung oder eine elektronische Verschreibung ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz reichen nicht. Wer trotzdem ...
Viele Apotheker vertrauen die Absicherung ihrer Apotheke der örtlichen Niederlassung einer bekannten Versicherung an. Der Apotheker ist ein gern gesehener Kunde und oft werden die typischen kleineren Schäden ...
Zum Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 29.06.2016 (Az: 3 U 216/15, Urteil unter www.dejure.org ) Folgendes entschieden.
Zur Behandlung von COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist die Anwendung eines Bronchodilatators angezeigt. Die beiden Präparate Spiriva® und Braltus® sind für diese Indikation zugelassen. Beide Präparate enthalten als Wirkstoff Tiotropium (einmal als Tiotropiumbromid-Monohydrat, im anderen Fall als Tiotropiumbromid) und als Hilfsstoff Lactose-Monohydrat.