Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Keine Kompromisse: Apothekenversicherungen gibt es nicht beim Makler um die Ecke

    von Tim Surkamp, Dortmund, www.agentur-meister.de

    | Viele Apotheker vertrauen die Absicherung ihrer Apotheke der örtlichen Niederlassung einer bekannten Versicherung an. Der Apotheker ist ein gern gesehener Kunde und oft werden die typischen kleineren Schäden unbürokratisch reguliert. Diese gefühlte Sicherheit erweist sich im Falle eines Großschadens als trügerisch. So sind viele namhafte Versicherer überhaupt nicht auf das Apothekengeschäft ausgerichtet oder spezialisiert. AH klärt über die Versicherungslücken auf, die sich im kleingedruckten Versicherungsdeutsch der Gesellschaften verstecken. |

    Am Ende entscheidet der Pharmazierat

    Im Falle eines größeren Sachschadens bleibt ein versichertes Geschäft häufig über einen längeren Zeitraum geschlossen. Der Schaden wird von Gutachtern der Versicherung und des Versicherungsnehmers bewertet. Diese entscheiden gemeinsam mit einem Obmann über den Zeitpunkt der Wiedereröffnung und ob die Handelsware noch abgegeben werden kann. Für eine Apotheke ist diese Vorgehensweise ungeeignet, denn das letzte Wort über die Wiedereröffnung hat immer der Pharmazierat. Hat dieser bei der Wiedereröffnungsrevision etwas zu bemängeln, entstehen Differenzkosten (z. B. Personalkosten und Verdienstausfall), die häufig beim Apotheker hängen bleiben.

    Versichern - immer zum Neuwert!

    Wenn das gut gepflegte und ansehnliche alte Alphabet durch einen Wasserschaden zerstört wurde, muss es durch ein neues ersetzt werden. Was der Apotheker dann erstattet bekommt, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab: Neuwert, Zeitwert oder Restwert. Findet eine Zeitwertregelung Anwendung, läuft die Erstattung bei einer 40 Jahre alten Einrichtung bereits gegen null. Oft werden einige tausend Euro aus Kulanz erstattet. Eine gleichwertige Einrichtung ist hiervon jedoch in den seltensten Fällen zu bezahlen. So bleibt der Apotheker wieder auf Kosten sitzen. In einer guten Apothekenversicherung ist der Zeitwert deshalb bedingungslos gestrichen - reguliert wird ausschließlich zum Neuwert.