23.05.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung, Teil 6
Die wirtschaftliche Existenz einer klassischen Apotheke ist immer noch von den Ärzten in ihrem Umfeld abhängig. Grund genug für jede Apotheke, das Verordnungsverhalten „ihrer Ärzte vor Ort“ zu kennen und zu bewerten. Nervenärzte verordnen fast ausschließlich verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM). Der Wert solcher rezeptierten Rx-FAM (in Einkauf und Verkauf) ist überdurchschnittlich hoch. Eine hohe Lieferfähigkeit zieht damit eine stärkere Kapitalbindung im Warenlager nach sich. Daneben ...
23.05.2017 · Fachbeitrag ·
Bankgespräche
Die Verpflichtungen von Banken gegenüber der Bankenaufsicht und insbesondere die Informationspflichten nehmen immer mehr zu. Den dadurch entstehenden Druck versuchen die Banken an ihre Kunden – auch an die Apotheker ...
22.05.2017 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Bei Eigentümerwechsel einer Apotheke geht es neben einer betriebswirtschaftlich stichhaltigen Bestimmung des Apothekenwertes auch um die Planung des eigenen Vermögens und der mittel- bis langfristigen Einkünfte.
19.05.2017 · Nachricht · Abrechnung
Seit dem 01.03.2017 existieren zwei Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) für die Abrechnung von medizinischem Cannabis.
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18.05.2017 · Fachbeitrag ·
Personal
Phytotherapeutika und Arzneimittel der komplementären Medizin haben in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Nachfrage in der Apotheke steigt. Dabei ist es entscheidend, den Patienten konkrete ...
17.05.2017 · Nachricht · Apothekenentwicklung
Mit nur noch 19.942 Apotheken erreicht die Arzneimittelversorgung in Deutschland am Ende des ersten Quartals 2017 einen neuen Tiefpunkt. Mit 32 Neueröffnungen und 113 Schließungen ergibt sich ein Rückgang der ...
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15.05.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Steigende Gesundheitskosten einerseits und wachsendes Umweltbewusstsein andererseits werfen die Frage nach Alternativen zur Vernichtung von bei Patienten nicht zur Anwendung gelangten Fertigarzneimitteln auf. Eine solche Alternative könnte die Rücknahme und erneute Abgabe der Arzneimittel durch Apotheken sein. Aber ist dies nach geltendem Recht überhaupt zulässig? Und wenn ja, an welche Voraussetzungen ist ein solches Vorgehen geknüpft?