20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Eine Apothekenbroschüre oder -homepage wird erst durch Fotos lebendig. Also ist es kein Wunder, dass der Apothekenleiter seine Mitarbeiter dazu bewegen möchte, „Gesicht zu zeigen“. Der wichtigste Grundsatz dabei ist, dass jegliche Nutzung von Mitarbeiterfotos der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen bedarf. Das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) stellt unmissverständlich klar, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für ...
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (Finanzgericht [FG] ...
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios fließt Arbeitnehmern monatlich zu, wenn sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Nutzungsanspruch haben. Somit ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro anwendbar (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2018, Az. 14 K 204/16, Revision zugelassen, Abruf-Nr. 200749 ).
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil. Das gilt unabhängig davon, ob und in ...
20.06.2018 · Nachricht · Fortbildung
Im Jahr 2017 nahmen mehr Teilnehmer als je zuvor an Fortbildungen der Apothekerkammern und -verbände teil: Bei mehr als 3.300 Veranstaltungen konnten insgesamt rund 167.000 Teilnehmer verzeichnet werden.
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18.06.2018 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Grundsätzlich kann der Steuerpflichtige seine Verträge so gestalten, dass die Steuerbelastung möglichst gering ist. Durch die steuerliche Gestaltung zwischen nahen Angehörigen können die Einkünfte auf steuerlich weniger belastete Angehörige verlagert werden. Daher besteht im Steuerrecht eine besondere Anforderung an diese Verträge. AH stellt die Anforderungen für Mietverträge vor.