Jeder elfte gesetzlich krankenversicherte Bürger oder mehr als sechs Mio. Menschen sind bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit – und sollten deshalb jetzt einen neuen Befreiungsantrag für das Kalenderjahr 2019 bei ihrer Krankenkasse stellen. Dazu rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z. B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z. B. auf ärztlich verordnete Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.
Bei der Stückelung von Arzneimitteln und erst recht von Betäubungsmitteln müssen einzelne Fallgestaltungen beachtet werden. AH erläutert, welche das sind.
Noch bis zum 15.02.2019 können sich Apotheken und ihre Partner mit innovativen Projekten in den Kategorien „Moderne Apotheke“ und „Apotheke und Patient“ um den Deutschen Apotheken-Award 2019 bewerben.
Bei der Personalsuche stehen immer mehr Apotheken vor großen Problemen, da die Zahl an Nachwuchspharmazeuten in Deutschland nicht ausreicht, um alle Stellen zu besetzen. Dagegen findet sich gerade in Südeuropa ein Überangebot an vor allem jungen Pharmazeuten, denn die dortigen Universitäten bilden über Bedarf aus und die wenigen freien Stellen sind oft prekär. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit hilft, arbeitsuchende Pharmazeuten aus dem Ausland und Apotheken in ...
Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Immer wieder behaupten selbst ernannte ‚Experten‘, dass ...
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der 19.000 Apotheken im Rahmen der ...
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) die gefährlichen Stoffeigenschaften der derzeit in Deutschland in der Tumortherapie eingesetzten Arzneistoffe evaluiert. Die Ergebnisse sind nun als Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung verfügbar: in der neuen BGW-Broschüre „Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von Arzneistoffen in der Tumortherapie“.