Die Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels unter Angabe des Handelsnamens, der PZN und unter Setzung des Aut-idem-Kreuzes für einen bei einer Ersatzkasse versicherten Patienten begründet keinen Verstoß gegen die Rabattvertragsregelungen und führt nicht zur Einbuße des Vergütungsanspruchs des Apothekers (Sozialgericht [SG] Koblenz, Urteil vom 16.05.2019, Az. S 11 KR 437/18, Abruf-Nr. 212811 , nicht rechtskräftig).
Trotz Rekordeinsparungen in Milliardenhöhe mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen ...
Bei einem Bonussystem, bei dem die Verpflichtung zur Einlösung der Bonuspunkte wirtschaftlich gesehen durch die Umsätze der Vergangenheit veranlasst ist, liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung ...
Seit dem 01.01.2020 gilt die neue Kassenbon-Pflicht. In dem Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulationen ist geregelt, dass über jeden Geschäftsvorgang in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang ein Beleg auszustellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist (Belegausgabepflicht). Für Apotheken ergibt sich ein datenschutzrechtliches Problem, wenn die Bons personalisiert sind. Personalisierte Bons enthalten besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DS-GVO, da dem Namen und ggf. der ...
Der Arzneiverordnungsreport (AVR), der zum ersten Mal im Jahr 1985 erschienen ist, hat sich in den zurückliegenden 35 Jahren zu einem Standardwerk der Analyse von Arzneimittelverordnungen zulasten der gesetzlichen ...
Bereits im Januar 2019 hat sich der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e. V. (VCA) gegründet. Ziel des Verbands ist es, die Versorgung der Patienten zu verbessern, bürokratische Hürden zu reduzieren und die ...
Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest (Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. [B] 427/19 vom 08.11.2019). Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um 4 Euro auf 235 Euro. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 258 Euro (in 2019 = 251 Euro).