17.01.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Kindergartenzuschüsse sind beliebte Arbeitgeberleistungen, die oft zur Nettolohnoptimierung genutzt werden. Denn nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Zudem sind sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). AH ...
17.12.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, für 2022 veröffentlicht (Abruf-Nr. 225823 ). Erläuterungen und Tabellen sollen die ...
08.12.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Zum 01.01.2022 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Alle „Sachbezugswerte 2022“ finden Sie ...
02.12.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Damit keine Verspätungs- oder Säumniszuschläge entstehen, müssen die monatlichen Anmeldungen rechtzeitig übermittelt und Lohnsteuer sowie Sozialabgaben bezahlt werden. Mit dem aktuellen Steuerkalender von AH haben Sie alle Termine 2022 im Griff. Sie können ihn auf iww.de/ah unter der Abruf-Nr. 47846481 herunterladen.
30.11.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Coronapandemie beschäftigt den Arbeitsalltag in den Apotheken weiterhin unentwegt. Viele Apotheker möchten, dass sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Zur zusätzlichen Impfmotivation werden teilweise ...
23.11.2021 · Fachbeitrag ·
Apotheken-Pkw
Guten Mitarbeitern und leitenden Angestellten wird als Gehaltsbestandteil immer öfter ein Firmenwagen gestellt. Da die steuerlichen Regelungen bei derartigen Vorteilen vielfältig sind, bedarf es einer genauen ...
07.09.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen
Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Die Finanzverwaltung hat den Nachweis nun erleichtert.
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