04.10.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Für den Nachtrag von Impfungen in den Impfpass aus Papier erhalten Apotheken zwei Euro inkl. Umsatzsteuer je getätigtem Eintrag. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende mithilfe eines Sonderbelegs des Nacht- und Notdienstfonds über das jeweilige Apothekenrechenzentrum. Verwendet wird dazu das Sonderkennzeichen 17716464.
22.09.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Pflegekassen die Empfehlung ausgesprochen, während der Coronapandemie die Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale zu gestatten.
20.09.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Ein Verstoß des Apothekers gegen das Substitutionsverbot bei der Abgabe eines Importarzneimittels schließt jeglichen Vergütungsanspruch für die Arzneimittelabgabe aus. Hat eine Versicherung die Abgabe deshalb ...
08.09.2021 · Nachricht · Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch weiter fortbesteht. Alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, gelten damit erst einmal bis zum 25.11.2021, sofern das Fortbestehen der epidemischen Lage nicht vorher aufgehoben wird.
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16.08.2021 · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Die Gültigkeit von Kassenrezepten beträgt aufgrund einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) nun exakt 28 Tage. Was aber bedeutet das, wenn der 28. Tag auf einen Sonntag fällt?
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12.08.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Am 15.07.2021 trat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ (CoronaImpfV) in Kraft. Seit dem 12.07.2021 erhalten Apotheken nun bei der Abgabe an Vertrags- und Privatärzte 7,58 Euro zzgl.
10.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Am 03.07.2021 ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft getreten, die die Verkürzung der Gültigkeit von Arzneimittelrezepten bei den Ersatzkassen von einem Monat auf exakt 28 Tage zur Folge hat. Die Regelung gilt für Verordnungen von Fertigarzneimitteln, Rezepturen, Verbandstoffen, Diätetika, Teststreifen und Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter.