25.07.2023 · Nachricht · Retax-Bilanz
Die Abteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV BW) hat ihre Bilanz für das Jahr 2022 vorgelegt: Obwohl der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um über 100.000 Euro rückläufig war, konnten auf der anderen Seite über 150.000 Euro mehr für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückgefordert werden.
> Nachricht lesen
18.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch – d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag – Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und ...
17.07.2023 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute erläutern wir, bis zu welchem Alter eine Verordnung von ...
07.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Der seit dem 01.01.2023 zusätzlich zur Pauschalvergütung vereinbarte Zuschlag in Höhe von 7,64 Euro netto darf für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgt werden, auch noch rückwirkend mittels der Nummer 15.00.40.0001 und handschriftlichem Hinweis auf Kopien der bisher abgerechneten Verordnungsblätter beantragt werden. Die AOK Niedersachsen und die AOK Plus haben sich inzwischen der Ergänzungsvereinbarung ...
05.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Rückwirkend zum 01.05.2023 haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER sowie die DAK-Gesundheit ergänzend zum Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach ...
07.06.2023 · Fachbeitrag ·
Retaxation
Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden.
01.06.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Ungenutzte Teilmengen zytostatikahaltiger Arzneimittelzubereitungen sind als sogenannter Verwurf gesondert zu vergüten, sofern entweder bestimmte wirkstoffbezogene Vorgaben erfüllt sind oder (bei Stoffen ohne solche Vorgaben) die Teilmenge nachweislich nicht innerhalb von 24 Stunden in einer weiteren Rezeptur verwendet werden konnte. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 22.02.2023, Az. B 3 KR 7/21 R) bestätigt.