17.07.2014 · Nachricht · Der praktische Fall
Seit einigen Monaten sind wieder verstärkt Lieferengpässe beim Bezug bestimmter Rabattarzneimittel zu registrieren. Für die betroffenen Apotheken stellt sich die Frage, wie Kunden bei Feststellung einer durch Arzneimittelhersteller zu verantwortenden Lieferunfähigkeit alternativ versorgt werden können, ohne sich gleichzeitig der Gefahr von Regressierungen wegen Fehlabgabe auszusetzen. Die Antwort zu diesem Fall aus der Praxis liefert „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2014 – kostenlos für Sie unter ...
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14.07.2014 · Fachbeitrag ·
Versandhandel
Am 13. Juni 2014 ist das neue Widerrufsrecht zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten. Die mediale Diskussion um die damit eingeführten Neuerungen rankte sich fast ausnahmslos um den Aspekt, dass der Verbraucher in ...
10.07.2014 · Nachricht · Bundesverfassungsgericht
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) bereits vor einiger Zeit entschieden hatte, dass Nullretaxationen nicht gegen das geltende Sozialrecht verstoßen sollen, blieb den Apothekern die Hoffnung auf das ...
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03.07.2014 · Nachricht · Taxbeanstandung
Die Arzneilieferverträge sehen regelmäßig vor, dass erkennbar gefälschte Verordnungsblätter von den Apotheken nicht beliefert werden dürfen. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg meint, „nicht übereinstimmende Arzt-Nummern“ seien ein Hinweis auf Fälschung. Dies bedarf der Klarstellung - dazu „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2014 unter www.ct-retax-kompass.de .
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24.06.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein Apotheker muss jedenfalls dann, wenn auf einem Rezept kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, diejenigen Impfstoffe ausgeben, über die die gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen ...
24.06.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bewirbt sich jemand auf eine Stelle, ohne die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen, spricht das für ein fehlendes ernsthaftes Interesse an der Stelle. Indizien seien ein nichtssagendes Bewerbungsschreiben und ...
23.06.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein Apotheker hat insbesondere dann keinen Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Berufskollegen wegen vermeintlich unzulässigen Absprachen mit Ärzten, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen und er die verdächtigten Kollegen schon nicht konkret benennen kann (Verwaltungsgericht [VG] Augsburg, Beschluss vom 15.10.2013, Az. Au 1 E 13.1211, Beschluss unter www.dejure.org ).