In der Apotheke nach dem Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) hergestellte und aufgrund vertragsärztlicher Verordnung abgegebene Oxybutinin-Fertigspritzen sind keine zulassungspflichtigen Fertigarzneimittel. Sie sind von der Kasse zu vergütende Defekturarzneimittel. Was die aktuelle Rechtsprechung dazu meint und welche Folgen dies für die Apothekenpraxis hat, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2015 unter www.ct-retax-kompass.de .
Bereits im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept unzulässig ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt (BGH, Urteil vom 8.1.
Infolge der Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) Ende 2014 hat der Verordnungsgeber neue Regelungen erlassen, die die sogenannten T-Rezepte betreffen.
Nicht identische Vertragsarztnummern auf einem Rezept sind Indiz für eine Fälschung, was den Apotheker zur genaueren Prüfung verpflichtet. Gibt er ein Arzneimittel aufgrund des gefälschten Rezepts ab, obwohl die Fälschung für ihn erkennbar war, darf die Krankenkasse auf Null retaxieren. Die Einzelheiten zu BSNR und LANR lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2015 unter www.ct-retax-kompass.de .
Frage: „In einem von mir belieferten Heim gehen allmählich die mit der Einrichtung vor Jahren gekauften Einbaumedikamentenkühlschränke kaputt. Das zur Verfügung stehende Maß ist H 55 cm, B 38 cm T 43 cm.
Krankenkassen verlieren ihren Anspruch auf den Kassenabschlag, wenn sie unzulässigerweise retaxieren und diese Retaxation vollziehen, bevor die Abrechnung endgültig geklärt ist. Denn die Krankenkassen tragen die ...
Frage: „Dürfen Zytostatika – zum Beispiel Xeloda Filmtabletten – für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“