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  • 24.09.2015 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Krankenkassen müssen die Voraussetzungen für den Kassenabschlag beweisen

    | Krankenkassen verlieren ihren Anspruch auf den Kassenabschlag, wenn sie unzulässigerweise retaxieren und diese Retaxation vollziehen, bevor die Abrechnung endgültig geklärt ist. Denn die Krankenkassen tragen die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für den Kassenabschlag (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 28.5.2015 ). |