06.10.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Es ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen damit wirbt, die von Konkurrenten ausgegebenen Rabatt-Coupons auch selbst einzulösen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23.06.2016, Az. I ZR 137/15, noch nicht veröffentlicht).
29.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Angabe eines durchgestrichenen Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, der die Lauer-Taxe nicht berücksichtigt und daher 5 Prozent über dem tatsächlichen ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Anforderungen an die Lesbarkeit des Hinweises „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ innerhalb von Werbung ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern pro Jahr Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Voraussetzung ist: Die Maßnahmen müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs V entsprechen. Um bei der Lohnsteuerprüfung keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie berücksichtigen, dass Nebenleistungen zur Gesundheitsförderung ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Außerhalb der Fachkreise ist Werbung nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt. In Newslettern oder auf Werbetafeln wird dabei oft mit Preisgegenüberstellungen gearbeitet. Der alte Preis wird ...
22.09.2016 · Nachricht · Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären (Landesarbeitsgericht Nürnberg, ...
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21.09.2016 · Nachricht · Sozialrecht
Der Beitritt einer im EU-Ausland (hier: Niederlande) ansässigen Apotheke zu dem zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. gemäß § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V geschlossenen Rahmenvertrag nach § 2b Abs. 2 des Rahmenvertrags hat die Geltung der Preisvorschriften nach § 78 Arzneimittelgesetz i. V. mit der Arzneimittelpreisverordnung zur Folge (Sozialgericht Speyer, Urteil vom 21.03.2016, Az. S 7 KR 482/13).
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