11.12.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Das Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen sind überwiegend am 30.10.2024 in Kraft getreten. Hauptziel ist die Verbesserung der arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort Deutschland. Das MFG ist ein Artikelgesetz, d. h. sein Inhalt wird durch Änderungen verschiedener Gesetze (z. B. Arzneimittelgesetz) umgesetzt.
19.11.2024 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Eine Apotheke, die preisgünstige Zytostatika in der Masse und auf Vorrat aus dem Ausland importiert, muss die Krankenkasse darüber informieren. Bei Verstoß gegen diese nebenvertragliche Pflicht steht der Krankenkasse ...
11.11.2024 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Von Kunden bei der Online-Bestellung apothekenpflichtiger Arzneimittel eingegebene Daten (z. B. der Name, die Lieferadresse und für die Individualisierung der Arzneimittel notwendige Informationen) sind ...
25.10.2024 · Nachricht · Recht aktuell
Am 23.10.2024 verhandelte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über zwei Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).
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22.10.2024 · Fachbeitrag ·
Hygiene in der Apotheke, Teil 3
In fast allen Apotheken können Patienten ihren Blutdruck messen lassen. Darüber hinaus bieten viele Apotheken Blutzucker- oder Cholesterinmessungen an. Für diese Tätigkeiten ist neben der Apothekenbetriebsordnung ...
23.09.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Auch in kleineren Betrieben und nicht zuletzt in Apotheken ist die Situation in der Praxis nicht selten: Ein Teil der Belegschaft will, oft wegen aktueller oder zurückliegender Differenzen mit dem Apothekeninhaber, ...
09.09.2024 · Fachbeitrag ·
Recht
Anhebung des Grenzwerts von 1 auf 3,5 ng/ml Blutserum Zum 22.08.2024 wurde der Grenzwert für die Fahrtüchtigkeit bei Cannabiskonsum von 1 auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Für Fahranfänger (Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) bleibt der Wert jedoch bei null. Ein Verstoß kostet 500 Euro (und einen Monat Fahrverbot) und bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol 1.000 Euro. Bei Fahranfängern sind es 250 Euro.