Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung ist unzulässig. Einer solchen stehen sowohl Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als auch das Arzneimittelgesetz (AMG) entgegen (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 18.10.2012, Az: 3 C 25/11, Abruf-Nr. 123594 ).
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt den Apothekern: Mischrezepte sind bei Take-home-Verordnungen zulässig – eine Retaxation darf insoweit nicht erfolgen. Der ...
Vor einiger Zeit hatten sich mehrere Krankenkassen im Betäubungsmittelbereich dahingehend „spezialisiert“, ärztliche Formfehler bei der Ausstellung von Betäubungsmittelrezepten zu retaxieren. Erst nachdem selbst ...
Immer wieder erreichen uns Leserfragen nach der Rechtslage, wenn die rechtzeitige Rezeptabrechnung versäumt wird. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 2/2013 nennt die Einzelheiten.
Für Apotheker/innen und ihre Teams ist es schwierig, im alltäglichen Geschäft den Überblick darüber zu gewinnen oder zumindest nicht zu verlieren, welche Fehler bei der Abgabe bestimmter „Packungen“ ...
Da der Apothekeninhaber zur persönlichen Leitung der Apotheke verpflichtet ist und eine Apotheke derzeit nicht als Kapitalgesellschaft geführt werden kann, gibt es hier keine besonderen Gestaltungsspielräume.
Prinzipiell sind Apotheker zur Abgabe von Rabattarzneimitteln verpflichtet, wenn für diese ein Rabattvertrag mit der im Einzelfall betroffenen Krankenkasse besteht. Soweit die Substitutionsvoraussetzungen nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vorliegen, muss grundsätzlich eine Substitution erfolgen. Der Gesetzgeber hat den Apothekern aber auch einige Ausnahmesituationen eingeräumt, in denen sie von der grundsätzlichen Pflicht zur Abgabe eines Substitutionsarzneimittels befreit sind, um unzumutbare Härten zu ...