Zum 1. Januar 2012 wurde die Nutzenbewertung nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V neu eingeführt. Damit muss jeder pharmazeutische Unternehmer, der ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in den Verkehr bringt, ein sogenanntes „Nutzendossier“ erstellen lassen. Dieses Nutzendossier soll den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie darlegen. Welche Problematik sich hierbei für den Apotheker bei der Abgabe von Importarzneimitteln stellt, die bereits eine ...
Seit nunmehr einem guten Jahr (12. Juni 2012) ist die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft. Die Apothekenaufsicht ist Ländersache. Gleichwohl ist es erstrebenswert, dass bei Apothekenrevisionen ...
Bei einer Kündigung innerhalb der sogenannten Probezeit, die im Höchstfall sechs Monate betragen darf, gilt unabhängig von der Abwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auch für den betroffenen ...
Unberechtigte Retaxationen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch bares Geld. Insbesondere bei der Retaxation von Verordnungen über hochpreisige Arzneimittel beauftragen Apotheker häufig einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung des Einspruchs. Erkennt die Krankenkasse den Einspruch an, stellt mancher Apotheker zu Recht die Frage, ob die GKV ihm gegenüber verpflichtet ist, die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt zu ersetzen. Was der Apotheker in diesen ...
In letzter Zeit berichten heimversorgende Apotheker immer wieder davon, dass in einigen Heimen nach einem Therapiewechsel oder dem Tod eines Patienten die bereits gestellten oder verblisterten Medikamentenreste zur ...
Insbesondere seit der großen Retax-Welle der BKK Novitas wegen Formfehlern bei Betäubungsmitteln wird immer wieder versucht, Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden zu schließen, die eine ...
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich unter politischem Druck und nach fast zweijährigen Verhandlungen auf einen neuen Rahmenvertrag nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V geeinigt. Doch die im Frühjahr 2013 scheinbar erzielte Vereinbarung steht unter einem Gremienvorbehalt: So stimmte für die Apotheken die DAV-Mitgliederversammlung am 26. April 2013 in Potsdam mehrheitlich, aber mit zahlreichen Gegenstimmen für den Vertragsentwurf. Und auch aufseiten der Krankenkassen stößt ...