Die Vorschriften für die Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV sind in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden. Dies gilt vor allem auch, wenn die Abgabe von Importen zur Debatte steht. Aktuell hat die Barmer GEK eine Retaxationsmöglichkeit im Visier, die auf den Preisvergleich zwischen Import-Arzneimittel und Original abstellt: Betroffen sind bisher bundesweit ca. 3.000 Apotheken. Es geht um Verordnungen, bei denen zu dem verordneten Wirkstoff kein Rabattvertrag besteht. Retaxationen wurden immer ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit der Botendienst „Pillentaxi“ und die Beratungspflicht des Apothekers miteinander in Einklang stehen.
Das nunmehr auch vom Bundesrat abgesegnete Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGÄndG) könnte einen Schlussstrich unter die Debatte um die Zulässigkeit von Rabatten bei ...
Das absprachegemäße Unterhalten von „Rezeptsammelstellen“ in Arztpraxen ist wettbewerbswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken auch in zweiter Instanz festgestellt (Urteil vom 25.9.2013, Az. 1 U 42/13, Abruf-Nr. 133224 ).
Die Genehmigung eines nach § 12a Apothekengesetz geschlossenen Heimversorgungsvertrags setzt voraus, dass die Apotheke in angemessener Entfernung zum Heim liegt. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, ...
Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative ...
Diätetische Lebensmittel sind bis auf bestimmte Ausnahmen von der Erstattung durch die GKV ausgenommen. Legt ein Kunde eine ärztliche Verordnung über ein bestimmtes Diätetikum vor, steht die Apotheke vor der Frage, ob dieses spezielle Produkt zu den erstattungsfähigen Ausnahmen zählt und – falls ja – wie eine korrekte und nicht retaxationsgefährdete Belieferung zu erfolgen hat. Einzehlheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 9/2013.