17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Eine Apothekerin kann nicht beanspruchen, dass gegen andere Apotheker Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. § 25 Apothekengesetz (ApoG), der unter anderem einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 ApoG unter Strafe stellt, dient nicht dem Schutz von Konkurrenten (Verwaltungsgericht [VG]Augsburg, Beschluss vom 11.7.2013, Az. Au 1 E 13.922, Abruf-Nr. 133396 ).
16.12.2013 · Fachbeitrag ·
Altersvorsorge
Stellen Sie sich vor, Ihr Ehepartner liegt nach einem Unfall längere Zeit ohnmächtig im Krankenhaus und Sie haben plötzlich nichts mehr zu sagen. Seine Behandlung, seine Post, seine Bankgeschäfte – all das ...
16.12.2013 · Nachricht · Der praktische Fall
Einem an Demenz erkrankten Patienten wird Ginkgo 120 mg 90 Stück Tabletten verordnet. Der in handelsüblichen Präparaten als Wirkstoff enthaltene Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern fällt nicht unter die ...
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12.12.2013 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Abseits spezieller Normen – wie denen des Heilmittelwerbegesetzes – hat der Apotheker bei Werbung im Gesundheitswesen die allgemeinen Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten, die unter anderem irreführende Werbung zu verhindern suchen. Eine spezielle Ausprägung des Irreführungsverbots ist das Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Danach soll die Bewerbung von nachweisbar wahren Tatsachen dann irreführend sein, wenn deren Darstellung dem Verbraucher den ...
11.12.2013 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Eine den Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis begründende „strafrechtliche Verfehlung“ (§ 4 Abs. 2 i.V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 4 Apothekengesetz [ApoG]) setzt keine strafrechtliche Schuldfeststellung voraus ...
09.12.2013 · Nachricht · Der HIV-Patient in der Apotheke
Die bei HIV-Erkrankungen eingesetzten Präparate sind häufig recht kostspielig. Zu beliefernde Verordnungen sollten sorgfältig auf Fehler geprüft werden. Die aktuelle Dezember-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ nennt ...
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02.12.2013 · Nachricht · Heil- und Hilfsmittel-Abrechnung
Immer wieder gibt es Probleme bei der Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die zulasten der GKV abgerechnet werden, und Pflegehilfsmitteln, die der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. Diese auf den ersten Blick schwierige Abgrenzung beruht letztlich auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen: Für die Kostenübernahme durch die GKV gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) V und für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse das SGB XI. Die Einzelheiten lesen sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 11/2013.
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