Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt wegen des seit 2002 allgemein bestehenden gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmer und für Apotheken insbesondere wegen des „Tarifvertrags zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ eine große Rolle. Kommt der Arbeitgeber diesem Anspruch nach, treffen ihn zahlreiche Pflichten. Diese Pflichten sollten ernst genommen werden, da sich anderenfalls Haftungsrisiken ergeben.
In einer Google-Kleinanzeige (AdWords) muss ein Link auf die Pflichtangaben über Risiken und Nebenwirkungen gesetzt werden. Bei der Werbung außerhalb von Fachkreisen müssen solche Kleinanzeigen zwar nicht selbst den ...
Ein auf das gesamte nicht rezeptpflichtige Apothekensortiment einlösbarer Gutschein darf nicht nur unabhängig von der 1-Euro-Wertgrenze gewährt werden, sondern unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) schon gar ...
Ein älterer Kunde löst in der Apotheke ein Kassenrezept über Movicol Beutel N3 ein. Bei der Beratung stellt sich heraus, dass das Präparat zur Behandlung einer Obstipation, an der er aufgrund einer Opioid-Therapie leidet, verschrieben wurde und der Arzt offenbar von einer Belieferungsmenge von 100 Stück Beuteln ausging. Im Handel befinden sich sowohl das Medizinprodukt Movicol ® des Originalherstellers, der als größte Packungseinheit 100 Stück Beutel anbietet, als auch namensgleiche Reimporte, die ...
Kosmetikbehandlungen in der Apotheke versprechen eine fachkundige Hautbehandlung und pharmazeutisches Wissen. Doch der Kosmetikberatung und -behandlung dort sind rechtliche Grenzen gesetzt. Die aktuelle Ausgabe des ...
Die Zuzahlungsbefreiungsbescheinigungen für 2013 sind nicht mehr gültig. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich aber schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das laufende Jahr ...
Viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind, können langsam aufatmen: Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden müssen. Darauf haben sich Apotheker und Krankenkassen heute einstimmig im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens geeinigt. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. „Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke ...