Die IKK classic verzichtet bei der Abgabe von Diätetika und enteraler Ernährung weiterhin auf eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Arzneilieferungsvertrag Nordrhein-Westfalen (ALV NRW). Der Genehmigungsverzicht wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das Brechen der vierten Corona-Welle ist das Gebot der Stunde. Geht es nach dem Apothekenpersonal, kommen dafür drastische Maßnahmen in Betracht – und zwar auch in der Apotheke. So spricht sich die Mehrheit der ...
Orientiert man sich an der gesetzlichen Definition des Verbandmittelbegriffs nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V, muss eine Wundauflage oberflächengeschädigte Körperteile bedecken und/oder ...
Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Keine langen und monotonen Vorträge, kein langes „Blabla“, sondern konzentrierter Input.
Bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate gibt es nun auch die Möglichkeit, Booster-Impfungen zu bescheinigen. Dazu stehen unter dem Punkt „Dosis“ nun nicht mehr nur die Angaben „1/2“ und „2/2“ (bzw.
Gemäß § 4 Abs. 4 GrImpfstRückVO müssen Apotheken die Meldung an den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und die anspruchsbegründenden Nachweise für die Rückerstattung von Kosten, die ihnen durch die Beschaffung nicht abgegebener Impfstoffdosen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 entstanden sind, bis zum 31.12.2024 unverändert speichern oder aufbewahren.