24.01.2024 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsgesetz (ALBVVG) gestattet bei Nichtverfügbarkeit, wenn alle anderen vorrangigen Abgabemöglichkeiten ausgeschöpft sind, die Abgabe von Teilmengen. Um diese nach § 3 Abs. 5 Arzneimittelpreisverordnung deutlich zu machen, wird auf einem Papierrezept handschriftlich „TMA“ (für Teilmengenabgabe) notiert. Bei E-Rezepten wird der Schlüssel Nr. 12 verwendet, das Kürzel „TMA“ eingetippt und elektronisch signiert. Das Fehlen der Angabe „TMA“ ...
22.01.2024 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Die Antwort auf die Frage, ob eine Apotheke einen Kommissionierautomaten benötigt, lautet: Es kommt darauf an. Sie ist davon abhängig, welche Ziele die Apotheke verfolgt und wie sie die Stärken eines solchen ...
17.01.2024 · Nachricht · Gesetzgebung
Der Evaluationsbericht über die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Versorgung mit Arzneimitteln liegt jetzt als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Mit dem im November 2022 in Kraft ...
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11.01.2024 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Der Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde aktualisiert – gültig ist nun die Version 002 ( www.iww.de/s10084 ). Demnach dürfen alle von Apotheken erbrachten Leistungen, die mittels Sonderbelegen abgerechnet werden (wie Impfungen und pharmazeutische Dienstleistungen), ab dem 01.02.2024 nur noch elektronisch abgerechnet werden.
10.01.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die AOK Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Plus haben die Anlagen über die Leistungsbeschreibung und die Preisvereinbarung zu ihrem Hilfsmittelversorgungsvertrag bezüglich der Produktgruppe (PG) 05 ...
09.01.2024 · Nachricht · E-Rezept aktuell
Die Berufsbezeichnung muss gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMVV (Arzneimittelverschreibungsverordnung) zwingend für eine ordnungsgemäße Verordnung angegeben sein. Eine Heilung ist dabei im Bereich des E-Rezepts nicht ...
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08.01.2024 · Fachbeitrag ·
Digitale Apotheke
Seit dem 01.01.2024 steht gemäß § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordung (BtMBinHV) für Apotheken bei BtM-Abgabemeldungen an die Bundesopiumstelle nur noch das sogenannte Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Dieses elektronische Meldeverfahren ersetzt vollständig den vierfachen Durchschriftsatz. Ein ähnliches Verfahren existiert auch für die Übermittlung der Durchschriften von T-Rezepten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). AH macht Sie mit der ...