Apotheken sind nicht dazu befugt, aus nicht abrechnungsfähigen E-Rezepten eigenständig Papierrezepte analog zu Muster-16-Rezepten zu generieren. Ebenso ist es unzulässig, zusätzlich zu abrechnungsfähigen E-Rezepten identische Papierrezepte beim Apothekenrechenzentrum zur Abrechnung einzureichen.
Ab dem 01.06.2024 können Vor-Ort-Apotheken im Portal des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands e.V. (NNF) unter „TI-Nachweise“ kontrollieren, ob ihre KIM-Adresse korrekt an den NNF übermittelt ...
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die bislang befristete Erklärung, dass Verordnungen von Medizinalcannabis und Dronabinol auf Betäubungsmittelrezepten nicht retaxiert werden, auf ...
Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung – z. B. >>1-0-1<< – angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. Wurde z. B. ein Medikationsplan ausgestellt, reicht ein Kürzel >>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja). Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat überprüft, wie sich diese Regelung auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und damit die Patientensicherheit auswirkt.
Das rosafarbene Rezept aus Papier ist nahezu Geschichte. Seit dem 01.01.2024 gilt das E-Rezept für fast alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Wie kommen Apotheken, Ärzte und Patienten mit der Neuerung zurecht? ...
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde von den Apothekenrechenzentren darauf aufmerksam gemacht, dass Apotheken im Rahmen der Abrechnung von E-Rezepten eigenständig Papierrezepte ähnlich dem „Muster 16“ ...
Die wirtschaftliche Lage in den Apotheken bleibt extrem angespannt. Angesichts des medizinischen Fortschritts und einer älter werdenden Bevölkerung erwirtschafteten die Apotheken in Deutschland im Jahr 2023 zwar einen höheren Umsatz als im Vorjahr. Wegen rasant steigender Personal- und Sachkosten müssen sie sich allerdings mit einem weitaus geringeren Betriebsergebnis als 2022 zufriedengeben.