Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen aktualisiert. Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Verlängerung der Frist für kurzfristige Beschäftigungen auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Zudem wurde die Umlage U2 des Arbeitgebers zum Ausgleich von Mutterschaftsleistungen ab dem 1. Januar 2015 auf 0,24 Prozent erhöht (Geringfügigkeits-Richtlinien, Stand 12.11.2014, Abruf-Nr. 143499 ).
Eigenmarken – auch Handelsmarken oder weiße Ware genannt – dringen in den Apothekenmarkt immer weiter vor. Vor allem Kooperationen treiben diese Entwicklung voran. Aber ist das wirklich sinnvoll und welche Schritte ...
Die Zahl der Allergiker in Deutschland nimmt stetig zu. Laut Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (DGAKI) leiden rund 40 Prozent der Deutschen unter mindestens einer Allergie – häufig ...
Frage: „In Ihrem Bericht ‚Das Teilen von Tabletten‘ heißt es ‚Anders sieht die Situation aus, wenn das Heim selbst das Stellen übernimmt. Das Pflegepersonal darf auch weiterhin solche Arzneimittel teilen, die für das Teilen geeignet sind‘. Bedeutet dies, dass der Apotheker sehr hohe Auflagen zu erfüllen hat, aber weiterhin in Heimeinrichtungen der Arzt gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V regulär Tabletten verschreiben darf, die vom Pflegepersonal geteilt werden, auch wenn die ...
Frage: „Wo finde ich einen Hinweis, dass die Apotheke, die die Arzneimittel liefert, das Heim davon in Kenntnis setzen muss, welche der gelieferten Medikamente nicht zum Dosettieren geeignet sind? Bei Tropfen und ...
die gesamte Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachtsfeiertage, Zeit für das, was Ihnen wichtig ist, und alles Gute für das neue Jahr! Auf Wiedersehen in 2015! Herzlichst Ihre Franziska David ...
Fehlen die für eine Kostenerstattung erforderlichen Verordnungsblätter bzw. zumindest die Images dieser Verordnungsblätter, so hat die Apotheke nach Ansicht des Sozialgerichts Köln keinen Anspruch auf Vergütung (siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de ).