Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben gegenüber dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) erklärt, dass Apotheken bei Lieferengpässen nach den erweiterten Abgaberegeln des § 129 Abs. 2a und 2b Sozialgesetzbuch (SGB) V vorgehen dürfen. Die Erklärung gilt rückwirkend ab dem 01.09.2024 und wird in die neuen Arzneimittelversorgungsverträge aufgenommen.
Rückwirkend zum 01.01.2024 und zunächst befristet bis zum 30.06.2025 haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) darauf geeinigt, dass ...
Mit Wirkung zum 15.10.2024 haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen ...
Die ePA ist ein individueller, speziell gesicherter Datenraum für Gesundheitsdaten, Arztbriefe und den Impfausweis des Patienten. Seit dem 01.01.2021 können Versicherte den Zugang zu ihrer ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse über eine App beantragen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Opt-in-Verfahren, das jedoch nur selten genutzt wurde. Daher wird das Verfahren zum 15.01.2025 auf das sogenannte Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) umgestellt, bei dem der Patient der Erstellung einer ePA widersprechen ...
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands e. V. (NNF) hat den Auszahlungsbescheid zu pDL für das II. Quartal 2024 erlassen. Dazu liefert er keine Quartalszahlen, sondern Zahlen für das gesamte ...
Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen ...
Die einzelnen Kostenarten sowie der Rohertrag und der Gewinn (bzw. Verlust) können sowohl im internen als auch im externen Rechnungswesen als Anteile vom Umsatz dargestellt werden. Die Kosten als Anteile vom Umsatz zu betrachten, ermöglicht es, unterschiedlich hohe absolute Beträge zu vergleichen. AH beleuchtet, wann dies sinnvoll ist und in welchen Fällen Probleme auftreten könnten.