Ein Jahr „Cannabis-Gesetz“: Seit dem 10.03.2017 können Ärzte ihren schwerkranken Patienten im Einzelfall Cannabis-Blüten als Rezepturarzneimittel verordnen. „Vor allem für Patienten, die zuvor Cannabis über eine Ausnahmegenehmigung bezogen haben, hat sich seitdem viel verbessert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Er ist außerdem Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission).
Der Missbrauch von Medikamenten wird von fast der Hälfte der Bundesbürger (43 Prozent) akzeptiert. 17 Prozent haben verschreibungspflichtige Arzneimittel schon einmal ohne medizinische Notwendigkeit zur Verbesserung ...
Das Honorargutachten der Mainzer Agentur 2HM ist Warnschuss und Weckruf zugleich. Um das zu erkennen, ist es wichtig, die Logik hinter dem Gutachten zu verstehen. Dabei geht es nicht allein um theoretische ...
Seit Juli 2015 ist die Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg mit der Durchführung der Fachsprachenprüfung für ausländische Apothekerinnen und Apotheker betraut. Bis Ende 2017 haben 201 Prüfungen in den Räumlichkeiten der LAK stattgefunden. Allein im letzten Jahr fanden 109 Prüfungen statt. Das erforderliche Sprachniveau orientiert sich am Sprachniveau C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse).
Ein Apotheker kann den Rezepturzuschlag nach der Anlage 3 des Vertrags zur Hilfstaxe für die von ihm hergestellten Vitaminspritzen abrechnen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2017, Az.
Für die pharmazeutische Überwachung von Apotheken und für die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Herstellung von Arzneimitteln sind die Länder zuständig.