Das Amtsgericht (AG) Bonn hat in einem erfreulichen – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 28. Juli 2014 (Az. 116 C 148/13) die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 „Adhäsive Befestigung“ und 2120 „Kompositrestauration, mehr als dreiflächig“ bejaht. Gerade dies wird bislang mit am häufigsten von privaten Kostenerstattungsstellen beanstandet. Das Urteil des AG Bonn ist das wohl erste in dieser Frage.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30. Januar 2014 (Az. 8b C 60/12, Abruf-Nr. 140765 ) über die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer lingualen Brackettherapie bei einer erwachsenen Patientin entschieden.
Beratungsgespräche können sehr zeitintensiv sein, nicht zuletzt wegen steigender Anforderungen an die Beratungsinhalte. Mit Blick auf die sich aus der GOÄ ergebenden Abrechnungsmöglichkeiten kann hieraus leicht ein ...
Eine Lokalanästhesie nach der BEMA-Nr. 41a ist auch zur Ausschaltung von Schmerzen nach einem operativen Eingriff abrechenbar. Dies hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 3. April 2014 entschieden (Az. S 38 KA 5244/10, Abruf-Nr. 141604 ).
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die ...
Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der ...
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Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
KI in der Zahnarztpraxis: Wo lohnt sie sich wirklich?
Künstliche Intelligenz ist in die Zahnarztpraxis eingezogen. Doch in welchen Bereichen lohnt sich der KI-Einsatz? Und was bedeutet er für das Arzt-Patienten-Verhältnis? Die Schwerpunktausgabe von ZR ZahnmedizinReport bietet aktuelle Antworten.
In den meisten KZV-Bezirken wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung das Verfahren der Statistischen Vergleichsprüfung angewendet. In einigen erfolgt jedoch eine repräsentative Einzelfallprüfung – so zum Beispiel in der KZV Hessen und Nordrhein. Bei diesem Verfahren sind einige Besonderheiten zu beachten.