28.11.2013 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
In einem Urteil vom 13. September 2012 hatte das OLG Braunschweig die Auffassung vertreten, dass Unklarheiten bei der Weiterabtretung der zahnärztlichen Honorarforderung von der Abrechnungsgesellschaft an das refinanzierende Bankinstitut zur Unwirksamkeit der Einverständniserklärung des Patienten insgesamt führen (Az. 1 U 31/11). Diese Auffassung wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof (BGH) in der Revisionsverhandlung per Urteil vom 10. Oktober 2013 (Az. III ZR 325/12, Abruf-Nr. 133482 ) korrigiert. Demnach ...